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Ratgeber

Elektrik in der Mietwohnung: Wer zahlt was?

Instandhaltung ist Vermietersache, Bedienung ist Mietersache, und dazwischen liegt der Streit.

Grundregel

Die Elektroinstallation gehört zur Mietsache. Defekte Steckdosen, Schalter, Sicherungskästen und Leitungen muss der Vermieter instand halten, sofern der Mieter den Schaden nicht verursacht hat.

Kleinreparaturklausel

Sie greift nur bei Teilen, die der Mieter häufig direkt benutzt, etwa Schalter und Steckdosen, und nur bis zur vereinbarten Grenze je Reparatur. Der Sicherungskasten fällt nicht darunter.

Gefahr im Verzug

Bei akuter Gefahr darf der Mieter die Gefahr beseitigen lassen, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist. Dokumentation ist alles: Anrufversuche, Fotos, Zeugen.

Eigene Geräte

Herdanschluss beim Auszug, eigene Lampenmontage und mitgebrachte Geräte sind Mietersache. Für den Herdanschluss gilt: Fachbetrieb, nicht Schwager.

Modernisierung fordern

Ein Anspruch auf modernste Elektrik besteht nicht, wohl aber auf einen Mindeststandard, der den gefahrlosen Betrieb üblicher Haushaltsgeräte erlaubt. Die Rechtsprechung verlangt zumindest zeitgemäße Absicherung.

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