Elektro-Notdienst Baden-Württemberg
Elektriker-Notdienst Obrigheim
Diese Seite ist die Anlaufstelle für Elektroprobleme in Obrigheim: Selbsthilfe, soweit sie gefahrlos ist, Zuständigkeiten, übliche Preise und die Fachbetriebe aus dem Verzeichnis.
Kurze Antwort
Das Verzeichnis zeigt für Obrigheim Betriebe aus dem Umkreis. Erste Prüfschritte am Sicherungskasten kosten nichts und klären oft, ob überhaupt ein Einsatz nötig ist.
Die richtige Nummer für die Lage
Bei Rauch, Flammen, Knallgeräuschen aus der Elektroanlage oder Personen unter Strom: Notruf 112. Bei Stromausfall im ganzen Haus oder Viertel: Störungsdienst des Netzbetreibers (Nummer auf der Stromrechnung, kostenlos). Ein Elektrofachbetrieb ist für Fehler in der eigenen Installation zuständig.
- Einwohner5.372
- Betriebe im Verzeichnis0
- Vorwahl06261, 06262
- BundeslandBaden-Württemberg
Elektrobetriebe im Verzeichnis
Für Obrigheim selbst ist derzeit kein Betrieb erfasst.
Betriebe im Umkreis
HK Elektrotechnik
OK-Elektrik
Hartmut Scholz Elektroinstallation
Schönfelder Elektrotechnik
Albatros Computer GmbH
Elektro-Blattner-GmbH
Thomas Hönes Elektrotechnik
hsh Systeme für Prozess-IT GmbH
Anderl
Herzmann Elektrotechnik
Quelle der Einträge: OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL). Einträge sind keine Empfehlung und keine Zusicherung einer Notdienstbereitschaft.
Erste Schritte im Notfall
Drei Prüfschritte klären die meisten Fälle: Sind andere Häuser betroffen? Ist im Sicherungskasten ein Schalter gefallen? Löst er nach dem Trennen aller Geräte erneut aus? Aus den Antworten ergibt sich, ob Netzbetreiber, ein defektes Gerät oder die Installation das Problem ist.
Zuständigkeit: Netz oder Installation
Großflächige Störungen in Obrigheim meldet man dem Verteilnetzbetreiber, nicht einem Handwerksbetrieb. In Baden-Württemberg sind das je nach Ort Netze BW und regionale Stadtwerke. Welche Gesellschaft konkret zuständig ist, verrät die letzte Stromrechnung.
Einordnung
Rund 5.372 Menschen leben in Obrigheim. Das Verzeichnis zieht deshalb den Umkreis heran, denn die Versorgung läuft in dieser Größenordnung über die Region.
Übliche Kosten und Zuschläge
Notdienst ist für akute Lagen gedacht. Für alles Planbare gilt: zwei, drei Betriebe anfragen, Termin machen, Zuschläge sparen. Das entlastet nebenbei die Betriebe, die nachts für echte Notfälle rausfahren.
| Position | Übliche Spanne | Einordnung |
|---|---|---|
| Anfahrt | 30 bis 90 Euro | Je nach Entfernung und Region; nachts oft mit Zuschlag. |
| Arbeitsstunde tagsüber | 70 bis 130 Euro | Netto, regional sehr unterschiedlich; Abrechnung häufig je angefangene Viertelstunde. |
| Zuschlag Abend und Nacht | 50 bis 100 Prozent | Auf den Stundensatz, üblich ab etwa 18 oder 20 Uhr. |
| Typischer Nachteinsatz gesamt | 150 bis 400 Euro | Anfahrt plus eine bis zwei Stunden Arbeit mit Zuschlägen. |
Alle Werte sind übliche Spannen, keine Preisliste dieser Seite. Lassen Sie sich die Konditionen vor dem Einsatz nennen und auf der Rechnung einzeln ausweisen.
Wer zur Miete wohnt, klärt vor dem Anruf die Zuständigkeit: Installation ist Sache des Eigentümers, eigene Geräte sind Sache des Mieters. Diese Grenze entscheidet auch, wer die Rechnung trägt.
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Fragen und Antworten
Ist ein verschmorter Geruch ein Notfall?
Ja. Betroffenen Stromkreis abschalten, Stecker ziehen und die Ursache fachlich klären lassen. Bei sichtbarem Rauch oder Flammen zählt die 112, nicht der Handwerker.
Woran erkenne ich unseriöse Notdienste?
Keine örtliche Anschrift, reine Mobilnummern-Werbung, Barzahlungsdruck, keine Preisauskunft am Telefon und Fantasiepauschalen auf der Rechnung. Im Zweifel auflegen und den nächsten Betrieb anrufen.
Wen rufe ich bei einem Stromausfall im ganzen Viertel an?
Den Störungsdienst des Verteilnetzbetreibers, nicht einen Handwerker. Die Nummer steht auf der Stromrechnung; der Einsatz des Netzbetreibers kostet nichts.
Kann ich die Rechnung eines Notdienstes kürzen?
Überhöhte oder nicht vereinbarte Positionen können bestritten werden; zahlen Sie unter Vorbehalt und holen Sie sich Hilfe bei der Verbraucherzentrale. Belege und Fotos sichern.
Was kostet der Störungsdienst des Netzbetreibers?
Nichts. Störungen am öffentlichen Netz und am Hausanschluss behebt der Netzbetreiber auf eigene Kosten; nur Schäden in der Kundenanlage sind Sache des Eigentümers.