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Elektro-Notdienst Baden-Württemberg

Elektriker-Notdienst Gundelsheim

Strom weg, FI draußen, Dose heiß: Für Gundelsheim stehen hier die Sofortschritte in der richtigen Reihenfolge, die Kostenspannen für Notdiensteinsätze und das Betriebsverzeichnis der Umgebung.

Kurze Antwort

Das Verzeichnis zeigt für Gundelsheim Betriebe aus dem Umkreis. Erste Prüfschritte am Sicherungskasten kosten nichts und klären oft, ob überhaupt ein Einsatz nötig ist.

Notruf, Netzbetreiber oder Handwerker?

Bei Rauch, Flammen, Knallgeräuschen aus der Elektroanlage oder Personen unter Strom: Notruf 112. Bei Stromausfall im ganzen Haus oder Viertel: Störungsdienst des Netzbetreibers (Nummer auf der Stromrechnung, kostenlos). Ein Elektrofachbetrieb ist für Fehler in der eigenen Installation zuständig.

  • Einwohner7.550
  • Betriebe im Verzeichnis0
  • Vorwahl06265, 06269
  • BundeslandBaden-Württemberg

Betriebe in und um diese Stadt

Für Gundelsheim selbst ist derzeit kein Betrieb erfasst.

Betriebe im Umkreis

Elektro Rothenburger GmbH

  • 14,9 km entfernt

Karaslan

  • 16,3 km entfernt

Quelle der Einträge: OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL). Einträge sind keine Empfehlung und keine Zusicherung einer Notdienstbereitschaft.

Was Sie sofort prüfen können

Selbsthilfe endet an der Abdeckung: Schalter im Sicherungskasten bedienen und Stecker ziehen ist erlaubt, alles hinter Blenden und Dosen ist Fachbetriebssache. Diese Grenze schützt nicht nur rechtlich, sondern vor allem körperlich.

Netzstörung oder eigener Fehler?

Bei einem Ausfall, der über die eigene Wohnung hinausgeht, ist in Baden-Württemberg typischerweise einer der großen Verteilnetzbetreiber zuständig, etwa Netze BW und regionale Stadtwerke. Die Störungsnummer steht auf der Stromrechnung und auf der Website des Netzbetreibers; der Einsatz kostet nichts.

Kurz eingeordnet

Gundelsheim ist mit rund 7.550 Einwohnern eine kleinere Gemeinde. Elektrobetriebe sitzen hier häufig im Nachbarort; entscheidend ist die Fahrzeit, nicht die Ortsgrenze.

Was ein Einsatz kostet

Abends um elf ist der Unterschied zwischen Notfall und Ärgernis bares Geld. Sicherheitsrelevantes sofort, alles andere mit Termin: So bleibt die Rechnung im Rahmen.

Kostenrahmen: Anfahrt, Stunde, Zuschläge (2026)
PositionÜbliche SpanneEinordnung
Zuschlag Abend und Nacht50 bis 100 ProzentAuf den Stundensatz, üblich ab etwa 18 oder 20 Uhr.
Zuschlag Wochenende und Feiertag50 bis 100 ProzentTeils zusätzlich zum Nachtzuschlag.
Kleinmaterial5 bis 30 EuroSicherungen, Klemmen, Kleinteile nach Verbrauch.
Typischer Nachteinsatz gesamt150 bis 400 EuroAnfahrt plus eine bis zwei Stunden Arbeit mit Zuschlägen.

Alle Werte sind übliche Spannen, keine Preisliste dieser Seite. Lassen Sie sich die Konditionen vor dem Einsatz nennen und auf der Rechnung einzeln ausweisen.

Hausverwaltungen haben oft einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst für Havarien. Diese Nummer schlägt jeden selbst gesuchten Notdienst, weil Zuständigkeit und Kostenübernahme geklärt sind.

Notfälle und Lösungen

In der Nähe

Häufige Fragen

Ist ein verschmorter Geruch ein Notfall?

Ja. Betroffenen Stromkreis abschalten, Stecker ziehen und die Ursache fachlich klären lassen. Bei sichtbarem Rauch oder Flammen zählt die 112, nicht der Handwerker.

Was gehört nicht in Eigenregie?

Alles hinter Abdeckungen: Dosen tauschen, Klemmen, Herdanschluss, Arbeiten im Verteiler. Erlaubt sind Schalterbedienung, Stecker ziehen und Leuchtmittel wechseln.

Stehen hier nur Notdienste im Verzeichnis?

Nein. Gelistet sind Elektrofachbetriebe und Elektrofachgeschäfte aus offenen Geodaten. Notdienstbereitschaft ist eine Eigenschaft des einzelnen Betriebs und sollte telefonisch bestätigt werden.

Woher stammen die Betriebsdaten?

Aus OpenStreetMap, einem offenen Kartenprojekt, dessen Daten von Freiwilligen gepflegt werden. Einzelne Angaben können veraltet sein; verbindlich sind die Angaben des Betriebs selbst.

Was kostet der Störungsdienst des Netzbetreibers?

Nichts. Störungen am öffentlichen Netz und am Hausanschluss behebt der Netzbetreiber auf eigene Kosten; nur Schäden in der Kundenanlage sind Sache des Eigentümers.