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Elektronotdienst.net

Elektro-Notdienst Mecklenburg-Vorpommern

Elektriker-Notdienst Röbel/Müritz

Diese Übersicht ordnet für Röbel/Müritz, was bei Stromausfall, ausgelöstem FI oder Schmorgeruch zu tun ist, wann der Netzbetreiber statt eines Handwerkers zuständig ist und welche Betriebe vor Ort erreichbar sind.

Kurze Antwort

Das Verzeichnis zeigt für Röbel/Müritz Betriebe aus dem Umkreis. Erste Prüfschritte am Sicherungskasten kosten nichts und klären oft, ob überhaupt ein Einsatz nötig ist.

Erst die Gefahr, dann der Handwerker

Bei Rauch, Flammen, Knallgeräuschen aus der Elektroanlage oder Personen unter Strom: Notruf 112. Bei Stromausfall im ganzen Haus oder Viertel: Störungsdienst des Netzbetreibers (Nummer auf der Stromrechnung, kostenlos). Ein Elektrofachbetrieb ist für Fehler in der eigenen Installation zuständig.

  • Einwohner5.012
  • Betriebe im Verzeichnis0
  • Vorwahl039931
  • BundeslandMecklenburg-Vorpommern

Fachbetriebe vor Ort

Für Röbel/Müritz selbst ist derzeit kein Betrieb erfasst.

Betriebe im Umkreis

Telering

  • 25,6 km entfernt

Elektro Wätke

  • 41,3 km entfernt

Quelle der Einträge: OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL). Einträge sind keine Empfehlung und keine Zusicherung einer Notdienstbereitschaft.

Erste Schritte im Notfall

Wer den ausgelösten FI oder Automaten einmal wieder einschaltet und alle Geräte des Kreises nacheinander testet, findet den Verursacher meist selbst. Bleibt der Fehler ohne angeschlossene Geräte, gehört der Stromkreis abgeschaltet und in Fachhände.

Wann der Netzbetreiber zuständig ist

Bei einem Ausfall, der über die eigene Wohnung hinausgeht, ist in Mecklenburg-Vorpommern typischerweise einer der großen Verteilnetzbetreiber zuständig, etwa E.DIS Netz und WEMAG Netz. Die Störungsnummer steht auf der Stromrechnung und auf der Website des Netzbetreibers; der Einsatz kostet nichts.

Einordnung

Rund 5.012 Menschen leben in Röbel/Müritz. Das Verzeichnis zieht deshalb den Umkreis heran, denn die Versorgung läuft in dieser Größenordnung über die Region.

Kostenrahmen für Notdiensteinsätze

Die ehrliche Abwägung vor dem Nachtanruf: Was fällt konkret aus, und hält es bis morgen? Ein abgeschalteter Einzelkreis ist unbequem, aber selten ein Grund für 100 Prozent Zuschlag.

Übliche Kostenspannen für Elektriker-Einsätze (2026)
PositionÜbliche SpanneEinordnung
Zuschlag Abend und Nacht50 bis 100 ProzentAuf den Stundensatz, üblich ab etwa 18 oder 20 Uhr.
Zuschlag Wochenende und Feiertag50 bis 100 ProzentTeils zusätzlich zum Nachtzuschlag.
Kleinmaterial5 bis 30 EuroSicherungen, Klemmen, Kleinteile nach Verbrauch.
Typischer Nachteinsatz gesamt150 bis 400 EuroAnfahrt plus eine bis zwei Stunden Arbeit mit Zuschlägen.

Ortsübliche Preise schwanken erheblich zwischen Ballungsraum und Land. Die Tabelle dient der Einordnung, damit Mondpreise als solche erkennbar werden.

Eigentümer entscheiden selbst, Mieter melden zuerst. Diese simple Reihenfolge verhindert die häufigste Kostenfalle: den selbst beauftragten Einsatz, den am Ende niemand erstattet.

Notfälle und Lösungen

Elektriker in der Umgebung

Häufige Fragen

Wen rufe ich bei einem Stromausfall im ganzen Viertel an?

Den Störungsdienst des Verteilnetzbetreibers, nicht einen Handwerker. Die Nummer steht auf der Stromrechnung; der Einsatz des Netzbetreibers kostet nichts.

Kann ich die Rechnung eines Notdienstes kürzen?

Überhöhte oder nicht vereinbarte Positionen können bestritten werden; zahlen Sie unter Vorbehalt und holen Sie sich Hilfe bei der Verbraucherzentrale. Belege und Fotos sichern.

Was kostet der Störungsdienst des Netzbetreibers?

Nichts. Störungen am öffentlichen Netz und am Hausanschluss behebt der Netzbetreiber auf eigene Kosten; nur Schäden in der Kundenanlage sind Sache des Eigentümers.

Was gehört nicht in Eigenregie?

Alles hinter Abdeckungen: Dosen tauschen, Klemmen, Herdanschluss, Arbeiten im Verteiler. Erlaubt sind Schalterbedienung, Stecker ziehen und Leuchtmittel wechseln.

Zahlt der Vermieter den Elektriker?

Defekte an der Elektroinstallation sind grundsätzlich Vermietersache. Zuerst Vermieter oder Hausverwaltung informieren; nur bei Gefahr im Verzug selbst beauftragen und alles dokumentieren.