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Elektro-Notdienst Niedersachsen

Elektriker-Notdienst Ostrhauderfehn

Wenn in Ostrhauderfehn abends die Sicherung fällt oder eine Steckdose verschmort riecht, zählen zwei Fragen: Was kann ich selbst gefahrlos prüfen, und welcher Betrieb in der Nähe hilft weiter? Diese Seite beantwortet beides.

Kurze Antwort

Im Verzeichnis stehen 1 Elektrobetriebe für Ostrhauderfehn. Prüfen Sie vor dem Anruf kurz den Sicherungskasten; eine Netzstörung meldet man kostenlos dem Netzbetreiber statt einem Handwerker.

Erst die Gefahr, dann der Handwerker

Bei Rauch, Flammen, Knallgeräuschen aus der Elektroanlage oder Personen unter Strom: Notruf 112. Bei Stromausfall im ganzen Haus oder Viertel: Störungsdienst des Netzbetreibers (Nummer auf der Stromrechnung, kostenlos). Ein Elektrofachbetrieb ist für Fehler in der eigenen Installation zuständig.

  • Einwohner11.811
  • Betriebe im Verzeichnis1
  • Vorwahl04952
  • BundeslandNiedersachsen

Elektrobetriebe im Verzeichnis

Betriebe im Umkreis

Hamel

  • 5,6 km entfernt

FischerSolar

  • Bremer Straße 10, 26789 Leer (Ostfriesland)
  • 14,9 km entfernt

Quelle der Einträge: OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL). Einträge sind keine Empfehlung und keine Zusicherung einer Notdienstbereitschaft.

Was Sie sofort prüfen können

Drei Prüfschritte klären die meisten Fälle: Sind andere Häuser betroffen? Ist im Sicherungskasten ein Schalter gefallen? Löst er nach dem Trennen aller Geräte erneut aus? Aus den Antworten ergibt sich, ob Netzbetreiber, ein defektes Gerät oder die Installation das Problem ist.

Zuständigkeit: Netz oder Installation

Bei einem Ausfall, der über die eigene Wohnung hinausgeht, ist in Niedersachsen typischerweise einer der großen Verteilnetzbetreiber zuständig, etwa Avacon Netz, Westnetz und EWE NETZ. Die Störungsnummer steht auf der Stromrechnung und auf der Website des Netzbetreibers; der Einsatz kostet nichts.

Einordnung

In Ostrhauderfehn leben ungefähr 11.811 Menschen. Nicht jeder Ort dieser Größe hat einen eigenen Elektrobetrieb; die Umkreisliste unten deckt die Region ab.

Was ein Einsatz kostet

Ein pragmatischer Maßstab: Gefahr oder erheblicher Folgeschaden rechtfertigen den Nachteinsatz, Komfortverlust nicht. Dazwischen hilft die Frage, was ein Aufschub konkret kosten würde.

Kostenrahmen: Anfahrt, Stunde, Zuschläge (2026)
PositionÜbliche SpanneEinordnung
Zuschlag Abend und Nacht50 bis 100 ProzentAuf den Stundensatz, üblich ab etwa 18 oder 20 Uhr.
Zuschlag Wochenende und Feiertag50 bis 100 ProzentTeils zusätzlich zum Nachtzuschlag.
Kleinmaterial5 bis 30 EuroSicherungen, Klemmen, Kleinteile nach Verbrauch.
Typischer Nachteinsatz gesamt150 bis 400 EuroAnfahrt plus eine bis zwei Stunden Arbeit mit Zuschlägen.

Die Spannen sind Richtwerte aus der Marktpraxis und regional unterschiedlich. Verbindlich ist allein die Auskunft des Betriebs vor der Beauftragung; seriöse Firmen nennen Stundensatz, Anfahrt und Zuschläge am Telefon.

In Mietwohnungen gilt: Defekte an der festen Elektroinstallation sind Vermietersache. Zuerst Vermieter oder Hausverwaltung anrufen; viele haben Rahmenverträge mit Betrieben und Notfallnummern für genau diese Fälle.

Die typischen Störungsbilder

Nachbarorte

Häufige Fragen

Ist ein verschmorter Geruch ein Notfall?

Ja. Betroffenen Stromkreis abschalten, Stecker ziehen und die Ursache fachlich klären lassen. Bei sichtbarem Rauch oder Flammen zählt die 112, nicht der Handwerker.

Was gehört nicht in Eigenregie?

Alles hinter Abdeckungen: Dosen tauschen, Klemmen, Herdanschluss, Arbeiten im Verteiler. Erlaubt sind Schalterbedienung, Stecker ziehen und Leuchtmittel wechseln.

Stehen hier nur Notdienste im Verzeichnis?

Nein. Gelistet sind Elektrofachbetriebe und Elektrofachgeschäfte aus offenen Geodaten. Notdienstbereitschaft ist eine Eigenschaft des einzelnen Betriebs und sollte telefonisch bestätigt werden.

Woher stammen die Betriebsdaten?

Aus OpenStreetMap, einem offenen Kartenprojekt, dessen Daten von Freiwilligen gepflegt werden. Einzelne Angaben können veraltet sein; verbindlich sind die Angaben des Betriebs selbst.

Was kostet der Störungsdienst des Netzbetreibers?

Nichts. Störungen am öffentlichen Netz und am Hausanschluss behebt der Netzbetreiber auf eigene Kosten; nur Schäden in der Kundenanlage sind Sache des Eigentümers.