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Elektronotdienst.net

Elektro-Notdienst Baden-Württemberg

Elektriker-Notdienst Leimen

Diese Seite ist die Anlaufstelle für Elektroprobleme in Leimen: Selbsthilfe, soweit sie gefahrlos ist, Zuständigkeiten, übliche Preise und die Fachbetriebe aus dem Verzeichnis.

Kurze Antwort

Für Leimen sind aktuell 2 Elektrobetriebe im Verzeichnis erfasst. Ob ein Betrieb tatsächlich Notdienst fährt, klärt der Anruf; bei großflächigem Stromausfall ist der Netzbetreiber zuständig, bei Brandgefahr die 112.

Bevor Sie irgendwo anrufen

Bei Rauch, Flammen, Knallgeräuschen aus der Elektroanlage oder Personen unter Strom: Notruf 112. Bei Stromausfall im ganzen Haus oder Viertel: Störungsdienst des Netzbetreibers (Nummer auf der Stromrechnung, kostenlos). Ein Elektrofachbetrieb ist für Fehler in der eigenen Installation zuständig.

  • Einwohner27.286
  • Betriebe im Verzeichnis2
  • Vorwahl06224, 06226
  • BundeslandBaden-Württemberg

Betriebe in und um diese Stadt

R. GEMBE Elektrotechnik GmbH

Betriebe im Umkreis

Richard Müller Elektrotechnik

Ott Elektro

  • 6,1 km entfernt

Quelle der Einträge: OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL). Einträge sind keine Empfehlung und keine Zusicherung einer Notdienstbereitschaft.

Erste Schritte im Notfall

Selbsthilfe endet an der Abdeckung: Schalter im Sicherungskasten bedienen und Stecker ziehen ist erlaubt, alles hinter Blenden und Dosen ist Fachbetriebssache. Diese Grenze schützt nicht nur rechtlich, sondern vor allem körperlich.

Zuständigkeit: Netz oder Installation

Faustregel für Leimen: Alles bis zum Hausanschlusskasten ist Sache des Netzbetreibers, alles dahinter Sache des Eigentümers. In Baden-Württemberg heißt die zuständige Netzgesellschaft je nach Gebiet Netze BW und regionale Stadtwerke.

Kurz eingeordnet

Mit rund 27.286 Einwohnern ist Leimen eine Mittelstadt mit überschaubarem, aber verlässlichem Handwerksangebot. Abends und am Wochenende übernehmen teils Betriebe aus den größeren Nachbarorten.

Was ein Einsatz kostet

Wer den Einsatz auf den nächsten Werktag legen kann, spart die Nacht- und Wochenendzuschläge komplett. Kritisch wird Warten nur bei Gefahr, bei ausgefallener Heizung im Winter und bei Geräten, auf die jemand gesundheitlich angewiesen ist.

Richtwerte für Notdienst- und Regeleinsätze (2026)
PositionÜbliche SpanneEinordnung
Anfahrt30 bis 90 EuroJe nach Entfernung und Region; nachts oft mit Zuschlag.
Arbeitsstunde tagsüber70 bis 130 EuroNetto, regional sehr unterschiedlich; Abrechnung häufig je angefangene Viertelstunde.
Zuschlag Abend und Nacht50 bis 100 ProzentAuf den Stundensatz, üblich ab etwa 18 oder 20 Uhr.
Typischer Nachteinsatz gesamt150 bis 400 EuroAnfahrt plus eine bis zwei Stunden Arbeit mit Zuschlägen.

Maßgeblich ist die Vereinbarung vor dem Einsatz. Zuschläge sind zulässig, wenn sie vorher genannt werden; nachträglich erfundene Pauschalen sind es nicht.

Hausverwaltungen haben oft einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst für Havarien. Diese Nummer schlägt jeden selbst gesuchten Notdienst, weil Zuständigkeit und Kostenübernahme geklärt sind.

Notfälle und Lösungen

In der Nähe

Fragen und Antworten

Wen rufe ich bei einem Stromausfall im ganzen Viertel an?

Den Störungsdienst des Verteilnetzbetreibers, nicht einen Handwerker. Die Nummer steht auf der Stromrechnung; der Einsatz des Netzbetreibers kostet nichts.

Kann ich die Rechnung eines Notdienstes kürzen?

Überhöhte oder nicht vereinbarte Positionen können bestritten werden; zahlen Sie unter Vorbehalt und holen Sie sich Hilfe bei der Verbraucherzentrale. Belege und Fotos sichern.

Was kostet der Störungsdienst des Netzbetreibers?

Nichts. Störungen am öffentlichen Netz und am Hausanschluss behebt der Netzbetreiber auf eigene Kosten; nur Schäden in der Kundenanlage sind Sache des Eigentümers.

Was gehört nicht in Eigenregie?

Alles hinter Abdeckungen: Dosen tauschen, Klemmen, Herdanschluss, Arbeiten im Verteiler. Erlaubt sind Schalterbedienung, Stecker ziehen und Leuchtmittel wechseln.

Zahlt der Vermieter den Elektriker?

Defekte an der Elektroinstallation sind grundsätzlich Vermietersache. Zuerst Vermieter oder Hausverwaltung informieren; nur bei Gefahr im Verzug selbst beauftragen und alles dokumentieren.