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Elektro-Notdienst Schleswig-Holstein

Elektriker-Notdienst Henstedt-Ulzburg

Diese Übersicht ordnet für Henstedt-Ulzburg, was bei Stromausfall, ausgelöstem FI oder Schmorgeruch zu tun ist, wann der Netzbetreiber statt eines Handwerkers zuständig ist und welche Betriebe vor Ort erreichbar sind.

Kurze Antwort

In und um Henstedt-Ulzburg sind 2 Betriebe erfasst. Bei Gefahr durch Rauch oder Stromschlag gilt zuerst die 112, bei Ausfällen im ganzen Viertel der Störungsdienst des Netzbetreibers.

Zuständigkeit in einer Zeile

Bei Rauch, Flammen, Knallgeräuschen aus der Elektroanlage oder Personen unter Strom: Notruf 112. Bei Stromausfall im ganzen Haus oder Viertel: Störungsdienst des Netzbetreibers (Nummer auf der Stromrechnung, kostenlos). Ein Elektrofachbetrieb ist für Fehler in der eigenen Installation zuständig.

  • Einwohner28.375
  • Betriebe im Verzeichnis2
  • Vorwahl04193, 04535
  • BundeslandSchleswig-Holstein

Fachbetriebe vor Ort

Betriebe im Umkreis

Uptech Energietechnik

  • 3,5 km entfernt

Hanse Baustrom Systeme

  • 4,0 km entfernt

Pohlmann Elektrotechnik

  • 4,4 km entfernt

Hiplo

  • 5,7 km entfernt

Günther Stoffers

  • 5,9 km entfernt

SMC PC Manufaktur

  • 5,9 km entfernt

Elektrotechnik Saupe

  • 6,1 km entfernt

Elektrohaus Manfred Ahrens

  • 6,5 km entfernt

Quelle der Einträge: OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL). Einträge sind keine Empfehlung und keine Zusicherung einer Notdienstbereitschaft.

Was Sie sofort prüfen können

Selbsthilfe endet an der Abdeckung: Schalter im Sicherungskasten bedienen und Stecker ziehen ist erlaubt, alles hinter Blenden und Dosen ist Fachbetriebssache. Diese Grenze schützt nicht nur rechtlich, sondern vor allem körperlich.

Zuständigkeit: Netz oder Installation

Ob Henstedt-Ulzburg gerade von einer Netzstörung betroffen ist, zeigen die Störungskarten der Netzbetreiber. In Schleswig-Holstein betreiben Schleswig-Holstein Netz die Verteilnetze; deren Hotlines gelten bei Ausfällen im ganzen Straßenzug.

Einordnung

Rund 28.375 Einwohner zählt Henstedt-Ulzburg. Wer hier einen Elektriker sucht, wird meist im Ort oder im direkten Umland fündig; das Verzeichnis zeigt beides.

Übliche Kosten und Zuschläge

Die ehrliche Abwägung vor dem Nachtanruf: Was fällt konkret aus, und hält es bis morgen? Ein abgeschalteter Einzelkreis ist unbequem, aber selten ein Grund für 100 Prozent Zuschlag.

Kostenrahmen: Anfahrt, Stunde, Zuschläge (2026)
PositionÜbliche SpanneEinordnung
Arbeitsstunde tagsüber70 bis 130 EuroNetto, regional sehr unterschiedlich; Abrechnung häufig je angefangene Viertelstunde.
Zuschlag Abend und Nacht50 bis 100 ProzentAuf den Stundensatz, üblich ab etwa 18 oder 20 Uhr.
Zuschlag Wochenende und Feiertag50 bis 100 ProzentTeils zusätzlich zum Nachtzuschlag.
Kleinmaterial5 bis 30 EuroSicherungen, Klemmen, Kleinteile nach Verbrauch.

Maßgeblich ist die Vereinbarung vor dem Einsatz. Zuschläge sind zulässig, wenn sie vorher genannt werden; nachträglich erfundene Pauschalen sind es nicht.

Eigentümer entscheiden selbst, Mieter melden zuerst. Diese simple Reihenfolge verhindert die häufigste Kostenfalle: den selbst beauftragten Einsatz, den am Ende niemand erstattet.

Die typischen Störungsbilder

In der Nähe

Fragen und Antworten

Wen rufe ich bei einem Stromausfall im ganzen Viertel an?

Den Störungsdienst des Verteilnetzbetreibers, nicht einen Handwerker. Die Nummer steht auf der Stromrechnung; der Einsatz des Netzbetreibers kostet nichts.

Kann ich die Rechnung eines Notdienstes kürzen?

Überhöhte oder nicht vereinbarte Positionen können bestritten werden; zahlen Sie unter Vorbehalt und holen Sie sich Hilfe bei der Verbraucherzentrale. Belege und Fotos sichern.

Was kostet der Störungsdienst des Netzbetreibers?

Nichts. Störungen am öffentlichen Netz und am Hausanschluss behebt der Netzbetreiber auf eigene Kosten; nur Schäden in der Kundenanlage sind Sache des Eigentümers.

Was gehört nicht in Eigenregie?

Alles hinter Abdeckungen: Dosen tauschen, Klemmen, Herdanschluss, Arbeiten im Verteiler. Erlaubt sind Schalterbedienung, Stecker ziehen und Leuchtmittel wechseln.

Zahlt der Vermieter den Elektriker?

Defekte an der Elektroinstallation sind grundsätzlich Vermietersache. Zuerst Vermieter oder Hausverwaltung informieren; nur bei Gefahr im Verzug selbst beauftragen und alles dokumentieren.