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Elektronotdienst.net

Elektro-Notdienst Bayern

Elektriker-Notdienst Garmisch-Partenkirchen

Elektro-Notfälle halten sich nicht an Öffnungszeiten. Für Garmisch-Partenkirchen bündelt diese Seite die Sofortmaßnahmen, die richtigen Rufnummern je Lage und die Elektrofachbetriebe aus der Umgebung.

Kurze Antwort

4 erfasste Fachbetriebe gibt es für Garmisch-Partenkirchen. Notdienstbereitschaft ist Sache des einzelnen Betriebs und sollte telefonisch bestätigt werden, bevor jemand losfährt.

Die richtige Nummer für die Lage

Bei Rauch, Flammen, Knallgeräuschen aus der Elektroanlage oder Personen unter Strom: Notruf 112. Bei Stromausfall im ganzen Haus oder Viertel: Störungsdienst des Netzbetreibers (Nummer auf der Stromrechnung, kostenlos). Ein Elektrofachbetrieb ist für Fehler in der eigenen Installation zuständig.

  • Einwohner27.509
  • Betriebe im Verzeichnis4
  • Vorwahl08821
  • BundeslandBayern

Elektrobetriebe im Verzeichnis

Elektro Hammer

    ELEKTRO-HOFMANN

      Betriebe im Umkreis

      Elektro Niklas

      • 18,8 km entfernt

      Elektro Rinner

      • 26,3 km entfernt

      Quelle der Einträge: OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL). Einträge sind keine Empfehlung und keine Zusicherung einer Notdienstbereitschaft.

      Erste Schritte im Notfall

      Selbsthilfe endet an der Abdeckung: Schalter im Sicherungskasten bedienen und Stecker ziehen ist erlaubt, alles hinter Blenden und Dosen ist Fachbetriebssache. Diese Grenze schützt nicht nur rechtlich, sondern vor allem körperlich.

      Zuständigkeit: Netz oder Installation

      Für das Stromnetz vor dem Hausanschluss ist der Netzbetreiber verantwortlich, in Bayern unter anderem Bayernwerk Netz, LEW Verteilnetz und Stadtwerke. Ein Elektriker darf und kann dort nichts reparieren; die Störungshotline ist rund um die Uhr besetzt und kostenlos.

      Einordnung

      Garmisch-Partenkirchen hat etwa 27.509 Einwohner. In Mittelstädten kennt man sich: Eine Empfehlung aus der Nachbarschaft ist hier oft mehr wert als jede Anzeige.

      Übliche Kosten und Zuschläge

      Notdienst ist für akute Lagen gedacht. Für alles Planbare gilt: zwei, drei Betriebe anfragen, Termin machen, Zuschläge sparen. Das entlastet nebenbei die Betriebe, die nachts für echte Notfälle rausfahren.

      Kostenrahmen: Anfahrt, Stunde, Zuschläge (2026)
      PositionÜbliche SpanneEinordnung
      Anfahrt30 bis 90 EuroJe nach Entfernung und Region; nachts oft mit Zuschlag.
      Arbeitsstunde tagsüber70 bis 130 EuroNetto, regional sehr unterschiedlich; Abrechnung häufig je angefangene Viertelstunde.
      Zuschlag Abend und Nacht50 bis 100 ProzentAuf den Stundensatz, üblich ab etwa 18 oder 20 Uhr.
      Typischer Nachteinsatz gesamt150 bis 400 EuroAnfahrt plus eine bis zwei Stunden Arbeit mit Zuschlägen.

      Maßgeblich ist die Vereinbarung vor dem Einsatz. Zuschläge sind zulässig, wenn sie vorher genannt werden; nachträglich erfundene Pauschalen sind es nicht.

      In Mietwohnungen gilt: Defekte an der festen Elektroinstallation sind Vermietersache. Zuerst Vermieter oder Hausverwaltung anrufen; viele haben Rahmenverträge mit Betrieben und Notfallnummern für genau diese Fälle.

      Die typischen Störungsbilder

      Nachbarorte

      Fragen und Antworten

      Ist ein verschmorter Geruch ein Notfall?

      Ja. Betroffenen Stromkreis abschalten, Stecker ziehen und die Ursache fachlich klären lassen. Bei sichtbarem Rauch oder Flammen zählt die 112, nicht der Handwerker.

      Was gehört nicht in Eigenregie?

      Alles hinter Abdeckungen: Dosen tauschen, Klemmen, Herdanschluss, Arbeiten im Verteiler. Erlaubt sind Schalterbedienung, Stecker ziehen und Leuchtmittel wechseln.

      Stehen hier nur Notdienste im Verzeichnis?

      Nein. Gelistet sind Elektrofachbetriebe und Elektrofachgeschäfte aus offenen Geodaten. Notdienstbereitschaft ist eine Eigenschaft des einzelnen Betriebs und sollte telefonisch bestätigt werden.

      Woher stammen die Betriebsdaten?

      Aus OpenStreetMap, einem offenen Kartenprojekt, dessen Daten von Freiwilligen gepflegt werden. Einzelne Angaben können veraltet sein; verbindlich sind die Angaben des Betriebs selbst.

      Was kostet der Störungsdienst des Netzbetreibers?

      Nichts. Störungen am öffentlichen Netz und am Hausanschluss behebt der Netzbetreiber auf eigene Kosten; nur Schäden in der Kundenanlage sind Sache des Eigentümers.