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Elektronotdienst.net

Elektro-Notdienst Bayern

Elektriker-Notdienst Erlangen

Für Erlangen fasst diese Seite zusammen, welche Elektro-Notfälle sich selbst eingrenzen lassen, wann ein Fachbetrieb ran muss und was ein Einsatz üblicherweise kostet.

Kurze Antwort

Für Erlangen sind aktuell 2 Elektrobetriebe im Verzeichnis erfasst. Ob ein Betrieb tatsächlich Notdienst fährt, klärt der Anruf; bei großflächigem Stromausfall ist der Netzbetreiber zuständig, bei Brandgefahr die 112.

Bevor Sie irgendwo anrufen

Bei Rauch, Flammen, Knallgeräuschen aus der Elektroanlage oder Personen unter Strom: Notruf 112. Bei Stromausfall im ganzen Haus oder Viertel: Störungsdienst des Netzbetreibers (Nummer auf der Stromrechnung, kostenlos). Ein Elektrofachbetrieb ist für Fehler in der eigenen Installation zuständig.

  • Einwohner117.806
  • Betriebe im Verzeichnis2
  • Vorwahl0911, 09131
  • BundeslandBayern

Fachbetriebe vor Ort

Betriebe im Umkreis

Roland Primas

  • 5,2 km entfernt

Elektro Kestler GmbH & Co KG

Quelle der Einträge: OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL). Einträge sind keine Empfehlung und keine Zusicherung einer Notdienstbereitschaft.

Sofortmaßnahmen in der richtigen Reihenfolge

Drei Prüfschritte klären die meisten Fälle: Sind andere Häuser betroffen? Ist im Sicherungskasten ein Schalter gefallen? Löst er nach dem Trennen aller Geräte erneut aus? Aus den Antworten ergibt sich, ob Netzbetreiber, ein defektes Gerät oder die Installation das Problem ist.

Zuständigkeit: Netz oder Installation

Bei einem Ausfall, der über die eigene Wohnung hinausgeht, ist in Bayern typischerweise einer der großen Verteilnetzbetreiber zuständig, etwa Bayernwerk Netz, LEW Verteilnetz und Stadtwerke. Die Störungsnummer steht auf der Stromrechnung und auf der Website des Netzbetreibers; der Einsatz kostet nichts.

Zur Lage vor Ort

Mit etwa 117.806 Einwohnern bietet Erlangen eine ordentliche Auswahl an Fachbetrieben. Wer flexibel ist, bekommt kleinere Reparaturen oft zwischengeschoben.

Übliche Kosten und Zuschläge

Wer den Einsatz auf den nächsten Werktag legen kann, spart die Nacht- und Wochenendzuschläge komplett. Kritisch wird Warten nur bei Gefahr, bei ausgefallener Heizung im Winter und bei Geräten, auf die jemand gesundheitlich angewiesen ist.

Kostenrahmen: Anfahrt, Stunde, Zuschläge (2026)
PositionÜbliche SpanneEinordnung
Arbeitsstunde tagsüber70 bis 130 EuroNetto, regional sehr unterschiedlich; Abrechnung häufig je angefangene Viertelstunde.
Zuschlag Abend und Nacht50 bis 100 ProzentAuf den Stundensatz, üblich ab etwa 18 oder 20 Uhr.
Zuschlag Wochenende und Feiertag50 bis 100 ProzentTeils zusätzlich zum Nachtzuschlag.
Kleinmaterial5 bis 30 EuroSicherungen, Klemmen, Kleinteile nach Verbrauch.

Ortsübliche Preise schwanken erheblich zwischen Ballungsraum und Land. Die Tabelle dient der Einordnung, damit Mondpreise als solche erkennbar werden.

Mieter beauftragen im Idealfall nicht selbst, sondern melden den Mangel der Verwaltung. Nur bei Gefahr im Verzug und unerreichbarem Vermieter darf selbst bestellt werden; dann Anrufversuche und Schaden dokumentieren.

Häufige Elektro-Notfälle

Nachbarorte

Fragen und Antworten

Stehen hier nur Notdienste im Verzeichnis?

Nein. Gelistet sind Elektrofachbetriebe und Elektrofachgeschäfte aus offenen Geodaten. Notdienstbereitschaft ist eine Eigenschaft des einzelnen Betriebs und sollte telefonisch bestätigt werden.

Was gehört nicht in Eigenregie?

Alles hinter Abdeckungen: Dosen tauschen, Klemmen, Herdanschluss, Arbeiten im Verteiler. Erlaubt sind Schalterbedienung, Stecker ziehen und Leuchtmittel wechseln.

Ist ein verschmorter Geruch ein Notfall?

Ja. Betroffenen Stromkreis abschalten, Stecker ziehen und die Ursache fachlich klären lassen. Bei sichtbarem Rauch oder Flammen zählt die 112, nicht der Handwerker.

Wie schnell kommt ein Elektriker im Notfall?

Realistisch zwischen 30 Minuten und mehreren Stunden, abhängig von Uhrzeit, Region und Auslastung. Wer die Störung am Telefon präzise beschreibt, verkürzt die Diagnose vor Ort.

Zahlt der Vermieter den Elektriker?

Defekte an der Elektroinstallation sind grundsätzlich Vermietersache. Zuerst Vermieter oder Hausverwaltung informieren; nur bei Gefahr im Verzug selbst beauftragen und alles dokumentieren.