Elektro-Notdienst Rheinland-Pfalz
Elektriker-Notdienst Asbach
Elektro-Notfälle halten sich nicht an Öffnungszeiten. Für Asbach bündelt diese Seite die Sofortmaßnahmen, die richtigen Rufnummern je Lage und die Elektrofachbetriebe aus der Umgebung.
Kurze Antwort
Für Asbach selbst ist noch kein Betrieb im Verzeichnis erfasst; die Liste zeigt Fachbetriebe aus der Umgebung. Bei großflächigem Ausfall ist der Netzbetreiber zuständig, bei Brandgefahr die 112.
Bevor Sie irgendwo anrufen
Bei Rauch, Flammen, Knallgeräuschen aus der Elektroanlage oder Personen unter Strom: Notruf 112. Bei Stromausfall im ganzen Haus oder Viertel: Störungsdienst des Netzbetreibers (Nummer auf der Stromrechnung, kostenlos). Ein Elektrofachbetrieb ist für Fehler in der eigenen Installation zuständig.
- Einwohner7.687
- Betriebe im Verzeichnis0
- Vorwahl02683
- BundeslandRheinland-Pfalz
Elektrobetriebe im Verzeichnis
Für Asbach selbst ist derzeit kein Betrieb erfasst.
Betriebe im Umkreis
Elektrotechnik K. Lenzgen GmbH
Elektro-Räder
Baumann Energietechnik GmbH
Elektromeister Peter Kraus
Siebertz
Wilde GmbH -Elektromotoren u. Elektrowerkzeuge-
Elektrotechnik Schwerter
Meisterbetrieb Ben
Videoüberwachung24 GmbH
Elektro Sommersberg
Quelle der Einträge: OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL). Einträge sind keine Empfehlung und keine Zusicherung einer Notdienstbereitschaft.
Erste Schritte im Notfall
Die Reihenfolge spart Geld: erst Umgebung prüfen, dann Sicherungskasten, dann Geräte einzeln testen. Erst wenn der Fehler danach in der Installation bleibt, lohnt der Anruf beim Fachbetrieb; bei Rauch oder Schmorgeruch mit Hitzeentwicklung sofort abschalten und im Zweifel die 112 rufen.
Netzstörung oder eigener Fehler?
Faustregel für Asbach: Alles bis zum Hausanschlusskasten ist Sache des Netzbetreibers, alles dahinter Sache des Eigentümers. In Rheinland-Pfalz heißt die zuständige Netzgesellschaft je nach Gebiet Westnetz, Pfalzwerke Netz und EWR Netz.
Kurz eingeordnet
Asbach hat rund 7.687 Einwohner. Wer hier nachts einen Elektriker braucht, telefoniert am besten die Umkreisliste von oben nach unten durch.
Übliche Kosten und Zuschläge
Notdienst ist für akute Lagen gedacht. Für alles Planbare gilt: zwei, drei Betriebe anfragen, Termin machen, Zuschläge sparen. Das entlastet nebenbei die Betriebe, die nachts für echte Notfälle rausfahren.
| Position | Übliche Spanne | Einordnung |
|---|---|---|
| Anfahrt | 30 bis 90 Euro | Je nach Entfernung und Region; nachts oft mit Zuschlag. |
| Arbeitsstunde tagsüber | 70 bis 130 Euro | Netto, regional sehr unterschiedlich; Abrechnung häufig je angefangene Viertelstunde. |
| Zuschlag Abend und Nacht | 50 bis 100 Prozent | Auf den Stundensatz, üblich ab etwa 18 oder 20 Uhr. |
| Zuschlag Wochenende und Feiertag | 50 bis 100 Prozent | Teils zusätzlich zum Nachtzuschlag. |
Maßgeblich ist die Vereinbarung vor dem Einsatz. Zuschläge sind zulässig, wenn sie vorher genannt werden; nachträglich erfundene Pauschalen sind es nicht.
Eigentümer entscheiden selbst, Mieter melden zuerst. Diese simple Reihenfolge verhindert die häufigste Kostenfalle: den selbst beauftragten Einsatz, den am Ende niemand erstattet.
Die typischen Störungsbilder
Sicherung fliegt ständig raus
Wiederholtes Auslösen hat drei typische Ursachen: Überlast, defektes Gerät oder Installationsfehler.
Anleitung lesenKurzschluss und verschmorte Steckdose
Bei Schmorgeruch, Verfärbung oder Knall: Stromkreis aus und Fachbetrieb.
Anleitung lesenFI-Schalter löst aus
Der Fehlerstromschutzschalter trennt bei Fehlerströmen. Häufigste Ursachen: Feuchtigkeit und defekte Geräte.
Anleitung lesenStromausfall in der Wohnung
Erst prüfen, ob Nachbarn und Straße betroffen sind, dann den Sicherungskasten.
Anleitung lesenNachtspeicherheizung: Störung und Austausch
Alte Speicheröfen sind Strom fresser und teils asbestbelastet; Reparatur ist Fachsache.
Anleitung lesenZählerschrank und Zählerwechsel
Der Zähler gehört dem Messstellenbetreiber; der Schrank ist Sache des Eigentümers.
Anleitung lesenElektriker in der Umgebung
Häufige Fragen
Zahlt der Vermieter den Elektriker?
Defekte an der Elektroinstallation sind grundsätzlich Vermietersache. Zuerst Vermieter oder Hausverwaltung informieren; nur bei Gefahr im Verzug selbst beauftragen und alles dokumentieren.
Was gehört nicht in Eigenregie?
Alles hinter Abdeckungen: Dosen tauschen, Klemmen, Herdanschluss, Arbeiten im Verteiler. Erlaubt sind Schalterbedienung, Stecker ziehen und Leuchtmittel wechseln.
Was kostet der Störungsdienst des Netzbetreibers?
Nichts. Störungen am öffentlichen Netz und am Hausanschluss behebt der Netzbetreiber auf eigene Kosten; nur Schäden in der Kundenanlage sind Sache des Eigentümers.
Kann ich die Rechnung eines Notdienstes kürzen?
Überhöhte oder nicht vereinbarte Positionen können bestritten werden; zahlen Sie unter Vorbehalt und holen Sie sich Hilfe bei der Verbraucherzentrale. Belege und Fotos sichern.
Wen rufe ich bei einem Stromausfall im ganzen Viertel an?
Den Störungsdienst des Verteilnetzbetreibers, nicht einen Handwerker. Die Nummer steht auf der Stromrechnung; der Einsatz des Netzbetreibers kostet nichts.