Glossar
VOB/B
Definition
Vertragsordnung für Bauleistungen, im privaten Kleinauftrag selten vereinbart. Ohne ausdrückliche Einbeziehung gilt das BGB-Werkvertragsrecht.
Glossar
Definition
Vertragsordnung für Bauleistungen, im privaten Kleinauftrag selten vereinbart. Ohne ausdrückliche Einbeziehung gilt das BGB-Werkvertragsrecht.