Elektro-Notdienst Rheinland-Pfalz
Elektriker-Notdienst Saulheim
Diese Übersicht ordnet für Saulheim, was bei Stromausfall, ausgelöstem FI oder Schmorgeruch zu tun ist, wann der Netzbetreiber statt eines Handwerkers zuständig ist und welche Betriebe vor Ort erreichbar sind.
Kurze Antwort
Für Saulheim greift die Umkreissuche: gelistet sind Fachbetriebe der Nachbarorte. Der Störungsdienst des Netzbetreibers bleibt bei Netzausfällen die richtige, kostenlose Adresse.
Notruf, Netzbetreiber oder Handwerker?
Bei Rauch, Flammen, Knallgeräuschen aus der Elektroanlage oder Personen unter Strom: Notruf 112. Bei Stromausfall im ganzen Haus oder Viertel: Störungsdienst des Netzbetreibers (Nummer auf der Stromrechnung, kostenlos). Ein Elektrofachbetrieb ist für Fehler in der eigenen Installation zuständig.
- Einwohner8.115
- Betriebe im Verzeichnis0
- Vorwahl06732
- BundeslandRheinland-Pfalz
Betriebe in und um diese Stadt
Für Saulheim selbst ist derzeit kein Betrieb erfasst.
Betriebe im Umkreis
Elektro-Zentrum-Schunat
Rektor-Liebmann-Einkaufspassage
Soffel & Dechent
Stiebel Eletron
SchlauesHaus GmbH
S&I Elektrotechnik
ws-elektro GmbH
Andreas Wunderlich
Elektro Fiebig
Uni Elektro
Quelle der Einträge: OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL). Einträge sind keine Empfehlung und keine Zusicherung einer Notdienstbereitschaft.
Erste Schritte im Notfall
Zuerst der Blick nach draußen: Haben Nachbarn und Straßenbeleuchtung Strom? Wenn nicht, ist es eine Netzstörung und der Netzbetreiber zuständig. Danach der Sicherungskasten: gefallene Schalter einmal einschalten, bei sofortigem erneuten Auslösen nicht weiter probieren, sondern die Geräte des Kreises trennen und einzeln testen.
Zuständigkeit: Netz oder Installation
Faustregel für Saulheim: Alles bis zum Hausanschlusskasten ist Sache des Netzbetreibers, alles dahinter Sache des Eigentümers. In Rheinland-Pfalz heißt die zuständige Netzgesellschaft je nach Gebiet Westnetz, Pfalzwerke Netz und EWR Netz.
Einordnung
Saulheim zählt rund 8.115 Einwohner. Für planbare Arbeiten lohnt die frühe Anfrage, für Notfälle der Blick auf die Betriebe im Umkreis.
Übliche Kosten und Zuschläge
Die ehrliche Abwägung vor dem Nachtanruf: Was fällt konkret aus, und hält es bis morgen? Ein abgeschalteter Einzelkreis ist unbequem, aber selten ein Grund für 100 Prozent Zuschlag.
| Position | Übliche Spanne | Einordnung |
|---|---|---|
| Anfahrt | 30 bis 90 Euro | Je nach Entfernung und Region; nachts oft mit Zuschlag. |
| Arbeitsstunde tagsüber | 70 bis 130 Euro | Netto, regional sehr unterschiedlich; Abrechnung häufig je angefangene Viertelstunde. |
| Zuschlag Abend und Nacht | 50 bis 100 Prozent | Auf den Stundensatz, üblich ab etwa 18 oder 20 Uhr. |
| Zuschlag Wochenende und Feiertag | 50 bis 100 Prozent | Teils zusätzlich zum Nachtzuschlag. |
Die Spannen sind Richtwerte aus der Marktpraxis und regional unterschiedlich. Verbindlich ist allein die Auskunft des Betriebs vor der Beauftragung; seriöse Firmen nennen Stundensatz, Anfahrt und Zuschläge am Telefon.
In Mietwohnungen gilt: Defekte an der festen Elektroinstallation sind Vermietersache. Zuerst Vermieter oder Hausverwaltung anrufen; viele haben Rahmenverträge mit Betrieben und Notfallnummern für genau diese Fälle.
Die typischen Störungsbilder
FI-Schalter löst aus
Der Fehlerstromschutzschalter trennt bei Fehlerströmen. Häufigste Ursachen: Feuchtigkeit und defekte Geräte.
Anleitung lesenHerd anschließen lassen
Der Starkstromanschluss gehört in Fachhände, auch wenn das Internet anderes behauptet.
Anleitung lesenNachtspeicherheizung: Störung und Austausch
Alte Speicheröfen sind Strom fresser und teils asbestbelastet; Reparatur ist Fachsache.
Anleitung lesenSicherungskasten verstehen
FI, LS-Schalter, SLS und Zähler: was die Reihen im Verteiler bedeuten.
Anleitung lesenWallbox installieren
Jede Ladeeinrichtung ist beim Netzbetreiber anmeldepflichtig; ab 12 kW ist sie genehmigungspflichtig.
Anleitung lesenKurzschluss und verschmorte Steckdose
Bei Schmorgeruch, Verfärbung oder Knall: Stromkreis aus und Fachbetrieb.
Anleitung lesenNachbarorte
Was oft gefragt wird
Was kostet der Störungsdienst des Netzbetreibers?
Nichts. Störungen am öffentlichen Netz und am Hausanschluss behebt der Netzbetreiber auf eigene Kosten; nur Schäden in der Kundenanlage sind Sache des Eigentümers.
Woher stammen die Betriebsdaten?
Aus OpenStreetMap, einem offenen Kartenprojekt, dessen Daten von Freiwilligen gepflegt werden. Einzelne Angaben können veraltet sein; verbindlich sind die Angaben des Betriebs selbst.
Stehen hier nur Notdienste im Verzeichnis?
Nein. Gelistet sind Elektrofachbetriebe und Elektrofachgeschäfte aus offenen Geodaten. Notdienstbereitschaft ist eine Eigenschaft des einzelnen Betriebs und sollte telefonisch bestätigt werden.
Was gehört nicht in Eigenregie?
Alles hinter Abdeckungen: Dosen tauschen, Klemmen, Herdanschluss, Arbeiten im Verteiler. Erlaubt sind Schalterbedienung, Stecker ziehen und Leuchtmittel wechseln.
Ist ein verschmorter Geruch ein Notfall?
Ja. Betroffenen Stromkreis abschalten, Stecker ziehen und die Ursache fachlich klären lassen. Bei sichtbarem Rauch oder Flammen zählt die 112, nicht der Handwerker.