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Elektro-Notdienst Hessen

Elektriker-Notdienst Homberg (Ohm)

Von der gefallenen Sicherung bis zum Kurzschluss: Diese Seite erklärt für Homberg (Ohm) die ersten Handgriffe, warnt vor den bekannten Abzockmustern und führt die erfassten Fachbetriebe auf.

Kurze Antwort

In und um Homberg (Ohm) sind 2 Betriebe erfasst. Bei Gefahr durch Rauch oder Stromschlag gilt zuerst die 112, bei Ausfällen im ganzen Viertel der Störungsdienst des Netzbetreibers.

Zuständigkeit in einer Zeile

Bei Rauch, Flammen, Knallgeräuschen aus der Elektroanlage oder Personen unter Strom: Notruf 112. Bei Stromausfall im ganzen Haus oder Viertel: Störungsdienst des Netzbetreibers (Nummer auf der Stromrechnung, kostenlos). Ein Elektrofachbetrieb ist für Fehler in der eigenen Installation zuständig.

  • Einwohner7.485
  • Betriebe im Verzeichnis2
  • Vorwahl06633
  • BundeslandHessen

Fachbetriebe vor Ort

Christ Gebäudetechnik GmbH & Co. KG

Betriebe im Umkreis

Finior Elektrotechnik GmbH

  • 11,1 km entfernt

Knies + Lagotka Elektro Photovoltaik

  • 11,2 km entfernt

Fine Light Elektrobau

  • 12,2 km entfernt

DHZ Elektro-Service GmbH

  • 18,9 km entfernt

Elektro Römer

  • 19,5 km entfernt

Quelle der Einträge: OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL). Einträge sind keine Empfehlung und keine Zusicherung einer Notdienstbereitschaft.

Erste Schritte im Notfall

Zuerst der Blick nach draußen: Haben Nachbarn und Straßenbeleuchtung Strom? Wenn nicht, ist es eine Netzstörung und der Netzbetreiber zuständig. Danach der Sicherungskasten: gefallene Schalter einmal einschalten, bei sofortigem erneuten Auslösen nicht weiter probieren, sondern die Geräte des Kreises trennen und einzeln testen.

Netzstörung oder eigener Fehler?

Für das Stromnetz vor dem Hausanschluss ist der Netzbetreiber verantwortlich, in Hessen unter anderem Syna, EAM Netz und Stadtwerke. Ein Elektriker darf und kann dort nichts reparieren; die Störungshotline ist rund um die Uhr besetzt und kostenlos.

Einordnung

Rund 7.485 Menschen leben in Homberg (Ohm). Das Verzeichnis zieht deshalb den Umkreis heran, denn die Versorgung läuft in dieser Größenordnung über die Region.

Übliche Kosten und Zuschläge

Die ehrliche Abwägung vor dem Nachtanruf: Was fällt konkret aus, und hält es bis morgen? Ein abgeschalteter Einzelkreis ist unbequem, aber selten ein Grund für 100 Prozent Zuschlag.

Richtwerte für Notdienst- und Regeleinsätze (2026)
PositionÜbliche SpanneEinordnung
Anfahrt30 bis 90 EuroJe nach Entfernung und Region; nachts oft mit Zuschlag.
Zuschlag Wochenende und Feiertag50 bis 100 ProzentTeils zusätzlich zum Nachtzuschlag.
Kleinmaterial5 bis 30 EuroSicherungen, Klemmen, Kleinteile nach Verbrauch.
Typischer Nachteinsatz gesamt150 bis 400 EuroAnfahrt plus eine bis zwei Stunden Arbeit mit Zuschlägen.

Maßgeblich ist die Vereinbarung vor dem Einsatz. Zuschläge sind zulässig, wenn sie vorher genannt werden; nachträglich erfundene Pauschalen sind es nicht.

Für Mietverhältnisse lohnt der Blick in den Vertrag: Kleinreparaturklauseln decken Schalter und Steckdosen bis zur vereinbarten Grenze, nicht aber Sicherungskasten oder Leitungen.

Notfälle und Lösungen

In der Nähe

Häufige Fragen

Ist ein verschmorter Geruch ein Notfall?

Ja. Betroffenen Stromkreis abschalten, Stecker ziehen und die Ursache fachlich klären lassen. Bei sichtbarem Rauch oder Flammen zählt die 112, nicht der Handwerker.

Brauche ich für den Herdanschluss wirklich einen Fachbetrieb?

Ja. Der Anschluss läuft über 400 Volt Drehstrom; Fehler zerstören Geräte oder verursachen Schmorstellen. Viele Hersteller knüpfen zudem die Garantie an den Fachanschluss.

Wen rufe ich bei einem Stromausfall im ganzen Viertel an?

Den Störungsdienst des Verteilnetzbetreibers, nicht einen Handwerker. Die Nummer steht auf der Stromrechnung; der Einsatz des Netzbetreibers kostet nichts.

Wie schnell kommt ein Elektriker im Notfall?

Realistisch zwischen 30 Minuten und mehreren Stunden, abhängig von Uhrzeit, Region und Auslastung. Wer die Störung am Telefon präzise beschreibt, verkürzt die Diagnose vor Ort.

Was kostet der Störungsdienst des Netzbetreibers?

Nichts. Störungen am öffentlichen Netz und am Hausanschluss behebt der Netzbetreiber auf eigene Kosten; nur Schäden in der Kundenanlage sind Sache des Eigentümers.